Statik und Tragwerksplanung für Neubauten

TWP-Sidorevic übernimmt die Statik und Tragwerksplanung für Neubauten im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau. Die Bearbeitung erfolgt projektbezogen und kann von der statischen Berechnung für die Genehmigungsplanung bis zur weiterführenden Ausführungs- und Bewehrungsplanung reichen.


Bereits bei der Entwicklung des Tragwerks werden Bauweise, Spannweiten, Lastabtragung und wirtschaftliche Umsetzbarkeit berücksichtigt. Ziel ist eine sichere und nachvollziehbare Tragkonstruktion, die sich sinnvoll mit Architektur und weiterer Fachplanung verbinden lässt.



Tragwerksplanungen für Neubauten übernehme ich bundesweit. Die Abstimmung mit Bauherren, Architekten und weiteren Projektbeteiligten kann dabei weitgehend digital erfolgen.

Stahlbetonbau Gewerbebau
Holzbau Mehrfamilienhaus
Stahlbauweise Hallenbau

Tragwerksplanung beginnt mit einem sinnvollen Tragwerkskonzept

Eine wirtschaftliche Tragwerksplanung beginnt nicht erst mit der statischen Berechnung. Bereits in einer frühen Planungsphase sollten Tragachsen, Spannweiten, Stützenstellungen, Deckensysteme und die Lastabtragung aufeinander abgestimmt werden.


Ungünstige Tragstrukturen können später zu erhöhtem Materialbedarf, aufwendigen Details oder unnötig großen Bauteilabmessungen führen. Deshalb wird das Tragwerk möglichst früh mit der Gebäudeplanung abgestimmt.



Ziel ist eine Konstruktion, die nicht nur rechnerisch funktioniert, sondern auch wirtschaftlich, ausführbar und konstruktiv nachvollziehbar ist.

Tragwerksplanung für verschiedene Bauweisen

Stahlbetonbau

Decken, Wände, Stützen, Unterzüge und weitere tragende Stahlbetonbauteile werden entsprechend dem gewählten Tragwerkskonzept bemessen.


Mauerwerksbau

Tragende Mauerwerkswände werden unter Berücksichtigung der Lastabtragung, Deckensysteme und Gebäudeaussteifung geplant und nachgewiesen.


Holzbau

Je nach Bauvorhaben können Dachtragwerke und weitere Holzkonstruktionen statisch bemessen und in das Gesamttragwerk integriert werden.



Stahlbau

Stahlträger, Stützen und geeignete Stahlkonstruktionen können Bestandteil des Tragwerkskonzepts sein und entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung bemessen werden.

So läuft die Tragwerksplanung für einen Neubau ab

1. Planungsgrundlagen prüfen

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und weitere vorhandene Planungsunterlagen werden gesichtet.


2. Tragwerkskonzept entwickeln

Tragsystem, Spannweiten, tragende Bauteile und Lastabtragung werden auf das Gebäude abgestimmt.


3. Statische Berechnung

Die erforderlichen tragenden Bauteile werden berechnet und bemessen.


4. Abstimmung mit der Planung

Erforderliche Änderungen oder konstruktive Randbedingungen werden mit Bauherr, Architektur und weiteren Beteiligten abgestimmt.


5. Weiterführende Planung

Je nach Beauftragung folgen beispielsweise Ausführungs- oder Bewehrungsplanung.

Leistungen der Tragwerksplanung im Neubau

Die Tragwerksplanung kann je nach Projekt über alle Leistungsphasen begleitet oder auch für einzelne Leistungsphasen beauftragt werden. Dadurch kann das Tragwerk bereits frühzeitig mit Architektur, Bauweise und wirtschaftlichen Anforderungen abgestimmt und bis zur ausführungsreifen Planung weiterentwickelt werden.


Grundlagenermittlung und Vorplanung

Zu Beginn werden Aufgabenstellung, Planungsgrundlagen und konstruktive Randbedingungen geprüft. Darauf aufbauend werden geeignete Tragwerkskonzepte und mögliche Bauweisen entwickelt und miteinander verglichen.


Entwurfsplanung

Das Tragwerkskonzept wird weiter ausgearbeitet. Tragachsen, Spannweiten, Deckensysteme, tragende Wände, Stützen und die grundsätzliche Lastabtragung werden mit der Gebäudeplanung abgestimmt und die wesentlichen Bauteilabmessungen festgelegt.


Genehmigungsplanung und statische Berechnung

Auf Grundlage des abgestimmten Tragwerks werden die Einwirkungen und Lasten ermittelt und die tragenden Bauteile statisch bemessen. Die erforderlichen statischen Unterlagen und Nachweise werden für das Genehmigungs- beziehungsweise Prüfverfahren erstellt.


Ausführungsplanung

Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden konstruktiv weiter ausgearbeitet und in ausführbare Planungsunterlagen überführt. Dazu gehören je nach Bauweise und Projekt beispielsweise Schal-, Bewehrungs- und weitere Konstruktionsplanungen.


Vorbereitung der Vergabe

Für die Vorbereitung der Ausführung können Mengen und konstruktive Angaben aus der Tragwerksplanung ermittelt und als Grundlage für Ausschreibung und Vergabe bereitgestellt werden.

Welche Unterlagen werden für die Statik benötigt?

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere Grundrisse, Schnitte und Ansichten des geplanten Gebäudes hilfreich. Je nach Planungsstand können weitere Angaben zur Bauweise, Nutzung, Gründung oder zu besonderen konstruktiven Anforderungen erforderlich werden.

Befindet sich das Bauvorhaben noch in einer frühen Planungsphase, kann das Tragwerkskonzept bereits während der weiteren Gebäudeplanung entwickelt und abgestimmt werden.

Kosten für Statik und Tragwerksplanung im Neubau

Die Kosten der Tragwerksplanung hängen insbesondere von Gebäudegröße, Bauweise, Tragstruktur und dem gewünschten Planungsumfang ab. Entscheidend ist beispielsweise, ob ausschließlich eine Genehmigungsstatik oder zusätzlich eine weiterführende Ausführungs- und Bewehrungsplanung benötigt wird.


Als grobe Orientierung liegen die Kosten für die statische Berechnung einschließlich Bewehrungsplanung bei einem Einfamilienhaus mit etwa 140 m² häufig bei etwa 4.000 bis 5.000 € netto. Bei einem größeren Wohngebäude mit etwa 230 m² können etwa 6.000 bis 7.000 € netto anfallen.


Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung. Für jedes Bauvorhaben wird der tatsächliche Leistungsumfang individuell betrachtet.

Tragwerksplanung für Neubauten bundesweit

Während Bestandsbau und Gutachterleistungen aufgrund notwendiger Vor-Ort-Termine schwerpunktmäßig in Berlin und Brandenburg durchgeführt werden, kann die Tragwerksplanung für Neubauten bundesweit übernommen werden.

Pläne und Projektunterlagen können digital übermittelt und Abstimmungen mit Bauherren, Architekten und weiteren Fachplanern telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden.

FAQs

Häufig gestellte Fragen


Wann sollte der Tragwerksplaner in die Neubauplanung einbezogen werden?

Möglichst früh. So können Tragstruktur, Spannweiten und konstruktive Anforderungen bereits mit der Gebäudeplanung abgestimmt werden.

Welche Leistungsphasen der Tragwerksplanung übernehmen Sie?

Ich übernehme die Tragwerksplanung im Neubau von der Grundlagenermittlung und Vorplanung über Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe.

Wann ist ein Prüfingenieur für Standsicherheit erforderlich?

Ab Gebäudeklasse 4 ist in der Regel eine Prüfung der Standsicherheitsnachweise durch einen Prüfingenieur erforderlich. Bei Gebäudeklasse 3 kann je nach Bundesland und Schwierigkeit des Tragwerks ebenfalls eine Prüfung notwendig werden. Bei nicht prüfpflichtigen Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1-2 kann ich als nachweisberechtigter Tragwerksplaner die erforderlichen Bescheinigungen zur Standsicherheit selbst unterzeichnen.

Können Neubauprojekte auch außerhalb von Berlin und Brandenburg bearbeitet werden?

Ja. Tragwerksplanungen für Neubauten werden bundesweit übernommen.

Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie eine kurze Beschreibung des geplanten Bauvorhabens hilfreich.